Fährst du jeden Tag mit dem Fahrrad in die Arbeit? Findet das dein Arbeitgeber gut, und er möchte ebenfalls etwas für den Umweltschutz tun? Dann wirds Zeit für eine Kooperation mit JobRad und für ein geleastes Dienstrad. JobRad gibt es bereits seit 2012. Jetzt wurden die Bedingungen nochmals zugunsten der Radler verbessert. Konkret: Das Dienstrad ist steuerlich sogar besser gestellt als das Auto.

Die Emanzipation des Fahrrades erlebte im Jahr 2012 einen großen Durchbruch: Mit der Gründung von Jobrad wurden dienstlich genutzte Fahrräder – ähnlich wie Geschäftsautos –
steuerlich bevorteilt.

Über 10.000 Arbeitgeber sind bis heute von dem Konzept überzeugt, und stellen ihren Mitarbeitern geleaste Fahrräder zur Verfügung. Und es werden immer mehr. Gut so, angesichts der chaotischen Zustände im Berufsverkehr der großen Städte! Aber nicht nur, dass du mit dem Fahrrad schneller und gesünder als mit dem Auto unterwegs bist. Mit einem geleasten Dienstrad sparst du dank vorteilhafter Versteuerung bis zu 40 Prozent des normalen Verkaufspreises!

Noch mehr Verlockungen gefällig? Du kannst dir jeden Rad-Typen aussuchen, egal ob Rennrad, Mountainbike, Trekkingrad oder E-Bike. Auch in Punkto Marke gibt es keine Einschränkungen. Und du darfst das Dienstrad darüber hinaus privat nutzen. Wenn das nicht genügend triftige Gründe für ein JobRad sind.

So funktioniert das System

  • Der Arbeitgeber schließt mit der JobRad GmbH einen Rahmenvertrag zum Jobrad.
  • Der interessierte Mitarbeiter sucht sich in einem teilnehmenden Radshop sein Wunschrad aus. Im Boot sind inzwischen über 5000 Fachhändler in Deutschland, zum Beispiel auch RABE Bike.
  • Danach schließt der Mitarbeiter mit dem Arbeitgeber einen Überlassungsvertrag für sein neues Fahrrad.
  • Jetzt kann Mitarbeiter sein Fahrrad im Shop abholen. Aber anstatt das Rad direkt zu bezahlen, behält sein Arbeitgeber monatlich einen kleinen Teil seines Gehaltes ein und bezahlt damit die Leasingrate an LeaseRad. Die Laufzeit beträgt stets 36 Monate.
  • Und weil der Deal vom Staat steuerlich begünstigt wird, ist das Rad in Summe viel günstiger als bei Direktkauf.

Die aktuellen Neuerungen bei den Bemessungsgrundlagen

Rückblick: Im Januar 2019 wurde die so genannte 0,5-Prozent-Regelung eingeführt. Damals halbierte sich die Bemessungsgrundlage (vormals 1 Prozent), nach der die Höhe des zu versteuernden geldwerten Vorteils bei privater Nutzung berechnet wird.
 
Im Januar 2020 wurde diese Bemessungsgrundlage vom Gesetzgeber nochmals halbiert und beträgt aktuell nur noch 0,25 Prozent. Diese Regelung gilt für alle ab dem Januar 2019 abgeschlossene Dienstrad-Leasingverträge. Die Neuregelung gilt für alle ab dem 01. Januar 2019 abgeschlossenen Dienstrad-Leasingverträge. Im Vergleich zum normalen Bike-Kauf sind damit Einsparungen bis zu 40 Prozent möglich!

Die Einkommens- und Steuerverhältnisse jedes Arbeitnehmers sind abhängig von verschiedenen Faktoren – und damit sehr individuell. Deshalb steht auf der Jobrad-Website ein Online-Rechner für eine exakte Berechnung der Einsparungsmöglichkeiten zur Verfügung.


JobRad Leasing für Selbstständige

Auch als selbstständiger Unternehmer kannst du von den Vorteilen des Dienstrad-Leasings profitieren. Neueste Regelungen: Der private Nutzungsanteil geleaster Diensträder muss nicht mehr versteuert werden. Außerdem können die Leasingraten als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Achtung: Die derzeitigen Regelungen sind zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2021. Ab 2022 sollten sich Unternehmer also über eventuelle Änderungen informieren.

Für konkrete Berechnungen der Steuervorteile empfehlen wir, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, da die Bedingungen je nach Unternehmen und Einkommen sehr individuell sind